Information zur Ergotherapeutischen Behandlung

  • Eine ärztliche Heilmittelverordnung muss spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Eine Unterbrechung aus persönlichen Gründen z.B. Krankheit oder Urlaub darf 28 Tage nicht überschreiten.

 

  • Pro Heilmittelverordnung muss vom Patienten ein Eigenanteil getragen werden in Form einer Zuzahlung. Diese nehmen wir im Namen der Krankenklassen entgegen, welche uns diese im Vorfeld vom Honorar abzieht. Sie setzt sich zusammen aus 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10€ pro Verordnung.

 

  • Die Therapie muss vom Patienten nach der Behandlung per Unterschrift quittiert werden.

 

  • Eine Terminabsage oder Änderung sollte nur in dringenden Fällen so früh wie möglich, jedoch spätestens 24 Std. vor Behandlungstermin vorgenommen werden. Dies ist telefonisch auch auf Anrufbeantworter möglich.

 

  • Jeder nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termin wird privat mit 20 € in Rechnung gestellt.

 

  • Die Praxis schützt die personenbezogenen Daten des Patienten und nutzt diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Praxis hat das Recht, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und durch Dritte verarbeiten zu lassen (z.B. Optica – Abrechnungsstelle).

 

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